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Kreisheimatbund Olpe e.V.

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Kreisheimatbund Olpe e.V. - Ein junger Verein mit Zielen für Gegenwart und Zukunft

Am 26.09.1980 wurde der Kreisheimatbund Olpe (KHB) im Rahmen der Jubiläumsfeier „50 Jahre Hohe Bracht“ ins Leben gerufen. An der Gründungsversammlung nahmen über 130 Personen teil. Maßgeblich gestützt und getragen wurde die Initiative zur Gründung von Verantwortlichen des politischen Lebens im Kreis Olpe. Der neue Heimatbund sollte die lokalen Aktivitäten der Heimatarbeit miteinander verbinden, jedoch nur Aufgaben übernehmen und unterstützen, die von den örtlichen Vereinen und den Ortsheimatpflegern nicht im nötigen Umfang wahrgenommen werden konnten.

 

Anliegen des Kreisheimatbundes Olpe ist es, das Interesse am Südsauerland als Heimat – ihrer Vergangenheit, Gegenwart und vor allem ihrer Zukunft – zu fördern und die Heimatarbeit auf eine möglichst breite Basis zu stellen.

Der Verein vertritt eine offene und differenzierte Auffassung von Heimat und setzt damit immer wieder neue Impulse in der Region. Seit seiner Gründung 1980 verbindet der Kreisheimatbund Olpe die lokalen Aktivitäten miteinander und unterstützt die örtlichen Vereine und Ortsheimatpflegerinnen und Ortsheimatpfleger. Im Zentrum der Arbeit stehen:

  • Perspektiven für die Zukunft des ländlichen Raumes,

  • Zugänge und Beiträge zur Geschichte der Region,

  • Schutz der Landschaft in ihrer Naturausstattung und kulturellen Prägung,

  • Förderung der Baukultur,

  • Stärkung des gemeinschaftlichen Lebens in den Dörfern und Städten.

Der KHB verfolgt diese Ziele in Vortrags- und Exkursionsveranstaltungen und vor allem mit der Herausgabe der Zeitschrift „Südsauerland – Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe“. Die Anfänge dieser Zeitschrift liegen im Jahr 1922, als der damalige „Heimatverein für das ehemalige Justizamt Olpe“ (Bereich Olpe, Drolshagen, Wenden) erstmals seine „Heimatblätter“ herausbrachte, zunächst im Zeitungsdruck, ab dem 3. Jahrgang in Heftform mit dem Zusatz „Zeitschrift der Heimatvereine des Kreises Olpe“. Im Jahr 1941 wurde die Reihe eingestellt und erst 1948 als „Heimatstimmen“ wieder aufgenommen. Seit 2007 trägt die Zeitschrift den Titel „Südsauerland – Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe“.

 

Zusammen mit dem Kreisarchiv gibt der Kreisheimatbund die „Schriftenreihe für den Kreis Olpe“ heraus, in der inzwischen über 35 Titel zu Geschichte, Landschaft und Menschen der Region erschienen sind.

 

Im Mai 2018 hat der Kreisheimatbund Olpe fast 400 Mitglieder. Rund 1.000 Personen und Organisationen beziehen „Südsauerland – Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe“.

Neben der Unterstützung der örtlichen Heimatarbeit kooperiert der Kreisheimatbund mit weiteren Institutionen, Initiativen und Netzwerken, so mit den Heimatbünden und Naturschutzverbänden in der Region, mit der Kulturregion Südwestfalen, der Südwestfalen Agentur, den LEADER-Regionen, den Netzwerken „Wege zum Leben. In Südwestfalen“ sowie „Landschaft lesen lernen in Südwestfalen. Netzwerk Kulturlandschaftsführer/innen e.V.“. Der Kreisheimatbund fördert den Wissenstransfer zwischen der lokalen Heimatarbeit einerseits und Hochschulen und Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL andererseits.

 

Heimatarbeit, wie der Kreisheimatbund sie versteht, ist die Beschäftigung mit aktuellen Fragen:

  • Wie wollen wir leben?

  • Welches Erbe möchten wir an künftige Generationen weitergeben?

  • Wie wollen wir dazu beitragen, dass Menschen unterschiedlichster Herkunft im Kreis Olpe Heimat finden?

  • Wie wollen wir unsere Zukunft gestalten und wo müssen wir uns zu diesem Zweck einmischen?

 Machen Sie mit im Kreisheimatbund Olpe – gemeinsam Heimat bewegen!

 

 

März 2018

 

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Die aktuelle Vereinssatzung finden Sie hier.

 

 

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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 23,- € und beinhaltet auch den Bezug von "Südsauerland - Heimatstimmen aus dem Kreis Olpe“ (4 Hefte jährlich). Ohne den Bezug der „Heimatstimmen“ beträgt der Mitgliedbeitrag 20,- €.

 

Drucken Sie einfach den Aufnahmeantrag aus und senden Sie ihn ausgefüllt an unsere Geschäftsstelle.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Beiträge nur im Wege der Einzugsermächtigung entrichtet werden können.